Mitwirkung/Mitbestimmung
Mitbestimmung, Mitwirkung und Beteiligung von beschäftigten Mitarbeitenden, angestellten Mitarbeitenden sowie Angehörigen und gesetzlich bestellten Betreuenden sind die wesentlichen Grundlagen einer wertschätzenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit in den CWWN und damit auch in der W8ZIG.
Gegenseitiger uneingeschränkter Respekt und Wertschätzung jedes Menschen sind dabei die Basis dieser Zusammenarbeit und des Zusammenlebens.
Die gewählten Mitglieder der Werkstatträte und der Mitarbeitervertretung gestalten dabei das vielseitige Leben und Arbeiten in der W8ZIG mit und bereichern die Angebote durch ihre Anregungen. Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller beschäftigten Mitarbeitenden. Grundlage ist die Caritas-Werkstättenmitwirkungsverordnung.
Rechte, Aufgaben und Struktur:
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften/Verordnungen
- Anregungen, Wünsche und Beschwerden der beschäftigen Mitarbeitenden entgegennehmen und mit der Werkstattleitung über Lösungen sprechen
- Mitwirkung und Mitbestimmung bei innerbetrieblichen Angelegenheiten wie Arbeits- und Pausenzeiten, Urlaub, Lohngestaltung, Gestaltung der Arbeitsplätze etc.
- Mitwirkung bei der Personalauswahl
- Teilnahme an Fortbildungen und überregionalen Treffen
- Wahl alle 4 Jahre
Die Frauenbeauftragte ist die gewählte Vertreterin der beschäftigten Frauen in der W8ZIG. Sie vertritt die Rechte und ist Ansprechpartnerin für Fragen und Probleme der Frauen.
Informationen rund um uns:
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