Berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben

Die Rehabilitation gliedert sich in das Eingangsverfahren, den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich.

Das Eingangsverfahren dauert bis zu drei Monate. Hier stellen wir fest, ob die W8ZIG die geeignete Einrichtung für Ihre berufliche  Rehabilitation ist. Der sich anschließende Berufsbildungsbereich erstreckt sich im Regelfall auf zwei Jahre. Im Anschluss kann die Übernahme in den Arbeitsbereich erfolgen.

 

Die Aufnahme

Sie stellen bei Ihrem Kostenträger einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Kostenträger sind in der Regel die Agentur für Arbeit, ein Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaft oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und Kontaktpersonen: